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Leitfaden: Das Verarbeitungsverzeichnis nach DSGVO

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Am 25. Mai 2018 ist es so weit: Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, wird angewendet. Spätestens dann brauchen die allermeisten Unternehmen ein Verarbeitungsverzeichnis. Wie Sie eines erstellen, erläutert ein Bitkom-Leitfaden.


Die Datenverarbeitung im Unternehmen muss dokumentiert werden. Mit der DSGVO kommt den Rechenschaftspflichten und Transparenzvorgaben noch mehr Bedeutung als früher zu.

So schreibt Artikel 30 für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern, je nach Art der Datenverarbeitung zum Teil aber auch für kleinere, ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten vor. Darin werden alle Prozesse dokumentiert, in denen personenbezogene Daten im Unternehmen und durch beauftragte Firmen verarbeitet werden.

Der Bitkom unterstützt Firmen mit einer umfassenden Broschüre dabei, ein Verarbeitungsverzeichnis zu erstellen. Für diesen Leitfaden wurde die letzte Bitkom-Handreichung zur Führung eines Verfahrensverzeichnisses aus dem Frühjahr 2016 komplett überarbeitet und an die Anforderungen der DSGVO angepasst.

Der Leitfaden erklärt Begriffe und Grundlagen des Verarbeitungsverzeichnisses und erläutert, wie Sie eine solche Dokumentation in Ihrem Unternehmen zusammenstellen. Praktische Beispiele erleichtern Ihnen die Umsetzung.

Sehen Sie auch das DocuWare-Webinar zur DSGVO. Darüber hinaus informiert Sie das White Paper DSGVO über die neue Verordnung.

 

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