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Finanzverwaltung ändert GDPdU

Die Finanzverwaltung hat mit Schreiben vom 14.09.2012 die GDPdU geändert und den Abschnitt zur elektronischen Rechnung (Abschnitt II. Nr. 1) mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit werden die bereits seit 01. Juli 2011 geltenden Erleichterungen beim Versand elektronischer Rechnungen auch in den GDPdU nachvollzogen. Es wird klargestellt, dass qualifizierte elektronische Signaturen künftig nicht mehr zwingend verifiziert werden müssen, um umsatzsteuerlichen Anforderungen zu genügen. Steuerberater Stefan Groß, Partner der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner sowie Vorsitzender des BITKOM-Arbeitskreises „ECM Compliance“ nimmt dazu Stellung und erläutert, worauf dennoch zu achten ist. Weitere Infos bieten die „10 Merksätze für elektronische Rechnungen“.

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