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GoBD 2017: Steuerexperte steht Rede und Antwort

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Stefan Groß_Blog.jpgWas muss ein Unternehmen wirklich umsetzen, um GoBD-konform zu sein? Braucht ein Unternehmen eine Verfahrensdokumentation? Zentrale Archivierung / Buchung – was versteht der Gesetzgeber darunter? Ist die GoBD ein Gesetz? Auf diese und viele weitere Fragen hat Steuerexperte Stefan Groß, Partner der Münchner Kanzlei Peters, Schönberger & Partner, im Interview mit Hermann Schäfer, Vice President Sales DACH bei DocuWare, klar Stellung bezogen.

 

 

Nehmen Sie sich 30 Minuten Zeit und schauen Sie sich das Video an – Ihr Unternehmen wird davon profitieren.

 

 

 

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gelten seit dem 1. Januar 2017 uneingeschränkt – inklusiver aller technischen und wirtschaftlichen Anforderungen. Aktuelle Neuerungen bzw. grundlegende Regelungen, Vorgaben oder Erklärungen finden Sie unter www.gobd.de.

Übrigens: DocuWare-Lösungen entsprechen den GoDB, denn DocuWare Cloud erfüllt alle Anforderungen, um auch steuerrelevante Dokumente rein elektronisch aufzubewahren und für den Zweck der Betriebsprüfung zur Verfügung zu stellen.

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